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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Bobo Fliesen

§ 1 Vertragsgegenstand und Vertragsparteien

  1. Alle Angebote, Verträge, Leistungen und Lieferungen auf Grund von Bestellungen per Telefon, Fax, E-Mail oder über unseren Onlineshop https://www.porcela-bobo.de/ unterliegen ausschließlich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner (nachfolgend „Kunde(n)“ genannt) gelten nur insoweit, als wir diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Vertragspartner (nachfolgend „Verkäufer“ genannt) ist die Porcela Bobo Germany GmbH.
  2. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten zur Verwendung beim Verkauf beweglicher Sachen an Verbraucher (Verbrauchsgüterkauf) und Unternehmer.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Durch Aufgabe einer Bestellung im Onlineshop macht der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf des betreffenden Produkts. Wir können das Angebot bis zum Ablauf des fünften auf den Tag des Angebots folgenden Werktages annehmen.
  3. Wir werden dem Kunden unverzüglich nach Eingang des Angebots eine Bestätigung über den Erhalt des Angebots zusenden, die keine Annahme des Angebots darstellt. Das Angebot gilt erst als von uns angenommen, sobald wir gegenüber dem Kunden (per E-Mail) die Annahme ausdrücklich erklären oder die Ware(n) absenden. Der Kaufvertrag mit dem Kunden kommt erst mit unserer Annahme zustande.
  4. Jeder Kunde, der Verbraucher ist, ist berechtigt, das Angebot nach Maßgabe der besonderen Widerrufsbelehrung, die ihm im Rahmen der Bestellung auf unserer Website mitgeteilt wird, zu widerrufen und die Ware auf seine Kosten zurückzusenden.

§ 3 Preise und Zahlung

  1. Die Preise schließen gegenüber Verbrauchern die gesetzliche Umsatzsteuer ein, nicht jedoch die Versandkosten. Zölle und ähnliche Abgaben hat der Kunde zu tragen.
  2. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, liefern wir per Spedition nur gegen Vorkasse oder per Nachnahme, jeweils gegen Barzahlung oder EC-Kartenzahlung.
  3. Ist Lieferung auf Rechnung vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Zusendung der Ware und Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig, sofern im Einzelnen nichts anderes vereinbart worden ist. Bei Zahlungseingang innerhalb 7 Tagen nach Zusendung der Ware gewähren wir ein Skonto in Höhe von 2% des Waren-Rechnungsbetrages. Nach Ablauf dieser 14 Tage-Frist kommt der Kunde ohne weitere Erklärungen des Verkäufers in Verzug. Auf die §§ 286 ff BGB wird ausdrücklich hingewiesen.
  4. Dem Kunden steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit der Einbehalt nicht in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht.

§ 4 Versendung der Ware und Gefahrübergang

  1. Die Lieferzeit beträgt 7-10 Werktage ab Vertragsabschluss bei Lieferung per Nachnahme oder auf Rechnung bzw. ab Zahlungseingang des vollständigen Kaufpreises bei Lieferung per Vorkasse, sofern kein fester Versandtermin vereinbart ist. Der Kunde kann 14 Tage nach Überschreitung des unverbindlichen Liefertermins den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern; mit Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.
  2. Auch soweit Ware auf einem Bestellformular als „auf Lager“ oder ähnlich ausgezeichnet ist, sind wir zum jederzeitigen Abverkauf dieser Ware berechtigt, wenn (a) auf dem Bestellformular ein Hinweis auf die nur eingeschränkte Verfügbarkeit der Ware erfolgt ist oder (b) die Lieferung gegen Vorkasse erfolgt und die Zahlung nicht innerhalb eines Zeitraums von fünf Werktagen nach unserer Annahme des Angebots bei uns eingeht. In diesen Fällen erfolgt die Versendung innerhalb der vereinbarten oder von uns angegebenen Frist nur, solange der Vorrat reicht. Andernfalls erfolgt die Rückabwicklung des Vertrags.
  3. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die Ware an den Kunden ausgeliefert wird oder der Kunde in Annahmeverzug gerät. In allen anderen Fällen (gegenüber Unternehmer) geht die Gefahr mit der Auslieferung der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über.

§ 5 Gewährleistung

  1. Ist die gelieferte Ware mit einem Sachmangel behaftet, kann der Kunde von uns zunächst die Beseitigung des Mangels oder Lieferung von mangelfreier Ware verlangen. Ist jedoch der Kunde Unternehmer, können wir zwischen der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache wählen, wobei nur durch Anzeige in Textform (auch per Telefax oder E-Mail) gegenüber dem Kunden innerhalb von vier Werktagen nach Zugang der Benachrichtigung über den Mangel erfolgen kann. Wir können die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
  2. Falls die Nacherfüllung fehlschlägt oder dem Kunden unzumutbar ist oder wir die Nacherfüllung verweigern, ist der Kunde jeweils nach Maßgabe des anwendbaren Rechts berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen.
  3. Nur gegenüber Unternehmern gilt Folgendes: Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Übersendung sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als vom Kunden genehmigt, wenn ein Mangel uns nicht (a) im Falle von offensichtlichen Mängeln innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung oder (b) sonst innerhalb von fünf Werktagen nach Entdeckung des Mangels angezeigt wird.
  4. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Lieferung, falls der Kunde Verbraucher ist, ansonsten zwölf Monate ab Lieferung.
  5. Im Übrigen gelten die Regelungen des BGB.

§ 6 Haftung

  1. Der Verkäufer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Verkäufer nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder 2 aufgeführten Fälle gegeben ist.
  2. Die Regelungen des vorstehenden Absatzes gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
  3. Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder auf ähnliche, nicht vom Verkäufer zu vertretende Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen um die Zeiten, während derer das vorbezeichnete Ereignis oder seine Wirkungen andauern.
  4. Der Verkäufer haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen des Verzugs wird die Haftung des Verkäufers für den Schadensersatz neben der Leistung auf insgesamt 40% und für den Schadensersatz statt der Leistung (einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen) auf insgesamt 50% des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer dem Verkäufer etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die Beschränkung gilt nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall nach S. 1 dieses Absatzes gegeben ist. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
  5. Soweit die Lieferung unmöglich ist, haftet der Verkäufer in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Unmöglichkeit beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf Schadensersatz neben und/oder statt der Leistung einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen insgesamt auf 50% des Wertes der Lieferung. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind– auch nach Ablauf einer dem Verkäufer etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die Beschränkung gilt nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer Fall nach S. 1 gegeben ist. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
  6. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
  7. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
  8. Wir sind nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG vom 19. Februar 2016 verpflichtet und bereit.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) für die betreffende Ware vor.
  2. Der Kunde ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, die von uns gelieferte und noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weiterzuverkaufen.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen, sofern wir vom Vertrag zurückgetreten sind

§ 8 Datenschutz

  1. Wir dürfen die die jeweiligen Kaufverträge betreffenden Daten verarbeiten und speichern, soweit dies für die Ausführung und Abwicklung des Kaufvertrages erforderlich ist und solange wir zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind.
  2. Wir behalten uns in Einzelfällen vor, persönliche Daten des Kunden an Auskunfteien zu übermitteln, soweit dies zum Zweck einer Kreditprüfung erforderlich ist, vorausgesetzt, der Kunde erklärt sich hiermit im Einzelfall ausdrücklich einverstanden. Wir werden auch sonst personenbezogene Kundendaten nicht ohne das ausdrücklich erklärte Einverständnis des Kunden an Dritte weiterleiten, ausgenommen, soweit wir gesetzlich zur Herausgabe verpflichtet sind. Einzelheiten hierzu finden Sie in unserer separat abrufbaren Datenschutzbestimmung.
  3. Die Erhebung, Übermittlung oder sonstige Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden zu anderen als den in diesem § genannten Zwecken ist uns nicht gestattet. Der Kunde kann die Einwilligung zur Erhebung und Verwendung seiner Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Im Übrigen gilt unsere separat abrufbare Datenschutzbestimmung.

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Kunden Würzburg. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
  3. Auf § 306 Abs. 2 BGB wird hingewiesen.

Würzburg, 02.04.2020

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